Unser Leistungsportfolio
Privatgutachten im Bereich Telekommunikation, insbesondere im Bereich Verbindungspreisberechnung § 63 (ehemals § 45g) TKG
Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit, die entweder entfernungs-, zeit- oder volumenabhängige Tarife anbieten und abrechnen, sind nach § 63 (ehemals § 45g) TKG des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verpflichtet, einmal jährlich durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachzuweisen, dass die Erfassung und Abrechnung ihrer Dienste korrekt ist und dieses Gutachten der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) vorzulegen.
Einen Schwerpunkt der Arbeit von The Measuring Company GmbH bildet die Erstellung dieser Gutachten.
Gutachten für den
juristischen Sektor
Gerichtsgutachten betreffen alle Bereiche des juristischen Sektors und werden erforderlich, wenn innerhalb eines Rechtsstreits die Bewertung eines Sachverhalts notwendig wird. In diesen Gutachten untersucht, bewertet und beurteilt der Sachverständige Fragestellungen entsprechend des vorgegebenen Gerichtsbeschlusses (Beweisbeschlusses) und stellt den Sachverhalt für den Leser klar und leicht verständlich dar. Die Gutachten bewerten die Fragestellungen des Beweisbeschlusses ausschließlich zu Themen des Bestelltenors des Sachverständigen aus technischer Sicht, es werden weder juristische oder vertragliche Bewertungen vorgenommen. Sie sind unparteiisch, unabhängig und objektiv.
Zusätzliche Skills:
Auditierung von Prozessen in der Wertschöpfungskette eines Unternehmens
Auditierung im Bereich
des Billing Assurance im TK-Bereich
Messtechnische Überprüfung im Bereich Telekommunikation und Netzwerke
Validierung und Analyse von Datenströmen in der
Abrechnungskette (Underbilling/Overbilling)
The Measuring Company GmbH
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23628 Krummesse
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